Das Violin Institut versteht die musische Betätigung als unverzichtbaren Teil einer ganzheitlichen Erziehung und Ausbildung. Die Schülerinnen und Schüler sind die Trägerinnen und Träger des Kulturgutes Musik. Daraus leitet das Violin Institut für sich die Verpflichtung ab, alle Anstrengungen auf eine optimale Förderung der Auszubildenden zu konzentrieren. Das Violin Institut wendet sich mit seinem vielseitigen und qualitativ hoch stehenden Unterrichtsangebot an Violininteressierte bis zum 21 Lebensjahr.
Das Violin Institut bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zum Erlernen des Geigenspiels auf hohem Niveau.
Anmeldungen sind dem Sekretariat schriftlich einzureichen. Durch die Unterzeichnung des Anmeldeformulars anerkennt der Unterzeichnende die Ordnung des Institutes und verpflichtet sich nach der Stundeneinteilung zur Bezahlung des Unterrichtsgeldes.
Die Zuteilung zu den Dozenten von dem Violin Institut erfolgt durch die künstlerische Leitung, wobei Wünsche natürlich nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Die Anmeldung bleibt gültig, bis eine schriftliche Abmeldung beim Sekretariat oder ein Ausschluss von dem Institut erfolgt.
Abmeldungen sind nur zum 31. Juli eines Jahres möglich und bis spätestens 30.06. eines Jahres einzureichen.
Die künstlerische Leitung kann unter bestimmten Bedingungen Stipendien gewähren.
Die Anzahl der Stipendien ist begrenzt und daher nur in besonderen Fällen erteilbar.
Die Unterrichtsgebühren sind monatlich zahlbar und per automatischen Bankeinzug zu begleichen. Mehrfache Rücklastschriften können zum Ausschluss führen.
Die Unterrichtsgebühren werden weder gutgeschrieben noch rückerstattet bei:
Die Unterrichtsgebühren werden gutgeschrieben oder rückerstattet bei:
Der Unterricht bezieht sich immer auf ein volles Schuljahr.
Der Unterricht dauert:
Für die Unterrichtszeiten sind die Vereinbarungen zwischen der Unterrichtsperson und den Dozenten sowie die auf Kursinformationsunterlagen bekannt gegebenen Zeiten maßgebend.
Voraussehbare Verschiebungen von Unterrichtsstunden sind dem Schüler oder der Schülerin eine Woche vorher mitzuteilen.
Den Schülerinnen und Schülern wird Gelegenheit geboten, an Vortragsabenden mitzuwirken. Hierfür wird ein Korrepetitor durch das Institut für die Konzerte zur Verfügung gestellt.
Verhinderungen am Besuch einzelner oder mehrerer Unterrichtslektionen sind nach Möglichkeit dem Sekretariat eine Woche vorher zu melden. Einzelne durch die Schülerin oder den Schüler abgesagte Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt. Bei Verhinderung der Dozenten werden die ausfallenden Unterrichtsstunden nach Möglichkeit vor- oder nachgeholt oder durch eine Assistentin oder einen Assistenten erteilt.
Auf Wunsch kann der Schülerin oder dem Schüler beim Austritt eine durch das Institut und der Künstlerischen Leitung unterzeichnete Bestätigung über den besuchten Unterricht ausgestellt werden.
Adressänderungen sind dem Sekretariat unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
In den bayrischen Schulferien und an sonstigen schulfreien Tagen findet kein Unterricht statt.
Auf Antrag der Lehrperson kann die Institutsleitung ungeeignete Schülerinnen und Schüler nach Rücksprache mit diesen bzw. deren Eltern vom weiteren Unterricht ausschließen.
Schuldhafte oder grob fahrlässige Beschädigungen oder Verunreinigungen des Lehrgebäudes sowie dessen Einrichtung und Lehrmittel sind vom verursachenden Schüler bzw. von der verursachenden Schülerin zu ersetzten. Das gleiche gilt auch für die Musikinstrumente, sofern sie ausgeliehen wurden.